In der Regel ist der Geschädigte auf die Beurteilung des Versicherers oder einem der Versicherung nahe stehenden Unternehmen angewiesen.
Schäden, die während einer Schadensaufnahme nicht erkannt werden, können zu einem späteren Zeitpunkt zur Kostenfalle werden.
Selbst bei einem „kleinen“ Wasserschaden können durch Spätfolgen schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen.
In der Regel bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen!
Ein großer Wasser- oder Brandschaden wird von den meisten Versicherern mit einer bestimmten Geldsumme beglichen.
In diesen Fällen ist die Gefahr für zu niedrig angesetzt Sanierungskosten exorbitant hoch.
Auch beim seriösesten Versicherer kommt so etwas immer wieder vor.
Wir sprechen in diesen Fällen sehr häufig von mehreren zehntausend Euro!
Was kann ich für Sie tun?
Erst einmal dafür sorgen, dass Sie nicht auf einem Teil der Kosten sitzen, bleiben.
Wie fange ich das an?
Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen, die von zahlreichen Randbedingungen, wie Schadensart und -umfang, abhängt.
Der „kleine“ Wasserschaden ist der häufigste Fall. Die Schadensumme liegt unter 5000,- Euro. Hier reicht meist eine Objektbegehung, um die erforderlichen Maßnahmen zu prüfen und auf Nummer Sicher zu gehen. Die für Sie entstehenden Kosten liegen in der Regel unter 500,- Euro.
Ein großer Brand- oder Wasserschaden kann schnell eine Schadensumme von mehreren zehntausend bis hin zu einigen hunderttausend Euro betragen. Hier wird ein seriöser Versicherer die Mitarbeit eines Gutachters suchen. Dieser beurteilt den Schaden und bietet Ihnen eine Summe für die Wiederherstellung ihres Gebäues an. Dieses Angebot ist unbedingt einer fachlichen Prüfung zu interziehen.
Unter dem Link Beispiele erfahren Sie schnell warum!
Ergibt die Prüfung eine Diskrepanz zur ermittelten Schadensumme gilt es das fachlich einwandfrei zu kommunizieren. Sehr häufig wird der Versicherungsnehmer, aus Kostengründen auf eine eigene Begutachtung verzichtet.
Tatsächlich bleiben dann häufig sehr hohe Geldbeträge auf der Strecke, die anfallende Kosten für einen Sachverständigen bei weitem übersteigen.
Wer hat etwas davon?
Sehr naheliegend ist der Vorteil für den Versicherten.
Doch auch der Versicherer kann seine Vorteile daraus ziehen. Die reibungslose Schadensabwicklung ohne verschleppte Schäden erspart immer wieder dem Versicherer den zusätzlichen Aufwand durch unzufriedene Kunden.
Langwierige Verfahren können nicht im Interesse beider Parteien liegen.